Kontaktiere bei Interesse unsere Vorsitzenden.
Der Verein besteht aus:
- Aktiven Mitgliedern: Dies sind Mitglieder die älter als 18 Jahre sind und sich aktiv am Angeln im Vereinsgewässer beteiligen.
- Passiven Mitgliedern: Dies sind Mitglieder die sich nicht am Angeln im Vereinsgewässer beteiligen und die keinen Versicherungsschutz besitzen. Sie fördern ausschließlich die Interessen des Vereins und können jederzeit als aktive Mitglieder übernommen werden wenn Sie die volle Aufnahmegebühr und den vollen Jahresbeitrag entrichtet haben.
- Jugendliche Mitglieder: Dies sind aktive Mitglieder die am 01.01. des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Bis zum 16. Lebensjahr kann der Jugendfischereischein beispielsweise in Kürten beim Ordnungsamt gekauft werden (ohne Prüfung). Weitere Informationen findet Ihr auf der Webseite der Gemeinde Kürten. Ordnungsamt – Gemeinde Kürten (Rund ums Tier)
- Ehrenmitglieder: Sind Mitglieder, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein bzw. im Fischereiwesen erworben haben und auf Vorschlag des Vorsitzenden durch die Hauptversammlung ernannt worden sind.
Mitglied kann jeder werden, der das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Die Aufnahmegebühr beträgt derzeit 80 Euro (ausgenommen Jugendliche unter 16 Jahre).
Der Jahresbeitrag beträgt für alle aktiven Mitglieder 160 Euro – für Jugendliche und Frauen 80 Euro und für passive Mitglieder 40 Euro
Des weiteren ist jedes Mitglied verpflichtet, insgesamt 8 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr bei Arbeitseinsätzen oder als Bewirtung bei offiziellen Angelveranstaltungen zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden erhebt der Verein eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro Stunde.
Jedes aktive Mitglied erhält einen Schlüssel zur Anlage und darf damit jederzeit die Anlage betreten und mit max. 2 Handangeln fischen. Hierbei hat sich jedes Mitglied aber ausser an die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten auch an unsere Fangbegrenzungen zu halten:
Fangbegrenzung (Teichanlage Enkeln)
4 Forellen pro Tag aber maximal 8 Forellen pro Woche – die Woche gilt immer von Samstag bis Samstag
2 Karpfen pro Monat (maximal jedoch 6 pro Jahr)
2 Zander oder 2 Hecht oder 2 Wels oder 2 Sterlet pro Halbjahr (1x bis zum 30.6./ 1x ab dem 30.6.)